Oberauer & Orasche GnbR, hot & spicy (September 2005)
hot & spicy
Bayrhamerplatz 2, 5400 Hallein
Tel. & Fax: 06245-70184
office@hot-spicy.at
http://www.hot-spicy.at/
1
Geltungsbereich
1.1
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Oberauer & Orasche GnbR beim Internetversandhandel gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses (Kaufdatum) gültigen und auf dieser veröffentlichten Fassung.
1.2
Wichtiger Hinweis: Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.
Der Geltung widersprechender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Kunden) wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner durch Gegenbestätigungen oder in sonstiger Weise auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hinweist.
1.3.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt werden.
2
Teilnehmer
Oberauer & Orasche GnbR schließt Kaufgeschäfte mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben; sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, einem sonstigen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
oder der Schweiz (nachfolgend Kunden genannt). Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Anbotsteller nach bestem Wissen und Gewissen (an Eides statt) unter a) oder b.) zu fallen. Bei fehlerhaften oder falschen Angaben seitens des Anbieters gemäß a.) oder b.) kommt kein Vertrag zustande!
3.
Vertragsgegenstand
Oberauer & Orasche GnbR liefert die vom Kunden bestellten Waren.
Sollte Oberauer & Orasche GnbR erkennen, dass sie irrtümlich fehlerhafte Angaben z. B. zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit gemacht hat, wird Oberauer & Orasche GnbR den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals annehmen.
Andernfalls ist Oberauer & Orasche GnbR zum Rücktritt vom Verkauf berechtigt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Angaben auf der Homepage der Oberauer & Orasche GnbR immer unverbindlich sind.
4
Vertragsabschluss/Widerrufsrecht
4.1
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Oberauer & Orasche GnbR zustande.
Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Über den Kaufabschluss wird der Kunde von Oberauer & Orasche GnbR durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren.
4.2
Der Kunde erklärt spätestens mit der Bestellung über folgende Informationen zu verfügen: 1. Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers, 2. die wesentlichen Eigenschaften der Ware , 3. den Preis der Ware einschließlich aller Steuern, 4. allfällige Lieferkosten, 5. die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung, 6. das Bestehen eines Rücktrittsrechts (vgl unten 4.3.) hat.
4.3
Dem Kunde steht ihm Rücktrittsrecht unter den nachstehenden Bedingungen zu:Der Verbraucherkunde kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der nachstehend genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt.
Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass ein solches Rücktrittsrecht nicht zusteht, wenn die Oberauer & Orasche GnbR vereinbarungsgemäß mit der Ausführung des Auftrages innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss beginnt.
4.4
Oberauer & Orasche GnbR behält sich bei Rückgabe benutzter oder beschädigter Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann diese Ersatzansprüche vermeiden, wenn er die Ware nur in dem für eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Benutzung nimmt.
5
Verfügbarkeitsvorbehalt:
Sollte Oberauer & Orasche GnbR nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei Oberauer & Orasche GnbR verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Oberauer & Orasche GnbR entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Oberauer & Orasche GnbR umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch Oberauer & Orasche GnbR erstatten.
6
Preis
6.1
Die Preisangaben sind Endpreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung erfolgen, ist Oberauer & Orasche GnbR zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes berechtigt.
6.2
Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.
6.3
Alle Aufträge werden nur aufgrund der zur Zeit der Bestellung gültigen Preise angenommen. Etwa bewilligte Rabatte entfallen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insovenz oder bei Zahlungsverzug.
7
Eigentumsvorbehalt
Oberauer & Orasche GnbR behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit Oberauer & Orasche GnbR im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Oberauer & Orasche GnbR bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Oberauer & Orasche GnbR die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von Oberauer & Orasche GnbR erhält.
8
Gewährleistung
8.1
Oberauer & Orasche GnbR gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln sind.
8.2
Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
8.3
Die Dauer der Gewährleistung beträgt beim Konsumentenkunden 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
8.4
Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Produkte sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Oberauer & Orasche GnbR die Mängel grob fahrlässig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
8.5
Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Behandlung der Ware entstanden ist.
9
Haftung
9.2
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Oberauer & Orasche GnbR kein Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist. Der Umfang einer Haftung von Oberauer & Orasche GnbR als Importeur bleibt unberührt (gilt nur für Konsumenten!). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Oberauer & Orasche GnbR keine Haftung für Schäden trifft, die absichtlich herbeigeführt werden.
10
Rechtswahl
10.1
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Oberauer & Orasche GnbR und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet. Soweit sich der (Wohn-)Sitz des Kunden in Österreich oder dem EU-Inland, ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist in jedem Fall ausgeschlossen.
10.2
Örtliche Zuständigkeit: Für alle Streitigkeiten aus von Oberauer & Orasche GnbR abgeschlossenen Verträgen wird die örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes der Landeshauptstadt Salzburg/Österreich vereinbart.
11
Verschiedenes
11.1
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
11.2
Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von Oberauer & Orasche GnbR.
11.3
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg